JuLis Region Offenbach begrüßen Gleichbehandlung von Film und Videospiel
Nicht nur Filme, sondern auch Videospiele, in denen Symbole verfassungswidriger Organisationen verwendet werden, können künftig eine Altersfreigabe durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) erhalten.
„Die bisherige Zensur halten wir im Hinblick auf die Kunstfreiheit, für nicht nachvollziehbar. Wir Jungen Liberalen stehen für eine eigenverantwortliche offene Gesellschaft ein. Wir halten es für richtig, das Zeitgeschehen und schwierige historische Themen auch in Form von Videospielen kritisch aufarbeiten zu können. Man sollte dem Menschen zutrauen die Botschaft zu durchschauen, so wie es bei Filmen der Fall ist“, äußert sich Luka Sinderwald, Vorsitzender der Jungen Liberalen des Regionalverbands Offenbach.
Die Entscheidung entspricht damit vollumfänglich einem Antrag des Regionalverbands. „Hiermit erfolgt endlich eine Gleichbehandlung zwischen den Medienbranchen und eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Die mit der Zensur einhergehenden Anpassungen waren bisweilen mit hohen Kosten verbunden, wodurch Deutschland als Entwicklungsstandort zunehmend unattraktiver wurde.“
Ab sofort darf auch bei der Prüfung von Videospielen von der sogenannten Sozialadäquanzklausel des § 86a Abs. 3 StGB Gebrauch gemacht werden. Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen kann also dann als sozial adäquat beurteilt werden, wenn sie der Kunst oder der Wissenschaft bzw. der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient. Die USK prüft diese Voraussetzung im Einzelfall.